Voraussetzungen für die Betreuung
Katzen
Zum Schutz unserer Katzen nehmen wir nur regelmäßig geimpfte Katzen in unserer Pension auf. Bei Stubenkatzen muss die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen vorhanden sein.
Bei Freigängern muss Katzenseuche/-schnupfen und Tollwut vorhanden sein. Außer Tollwut dürfen die Impfungen nicht länger als 24 Monate zurück liegen. Bei erstmalig geimpften Katzen darf die Impfung nicht jünger als 4 Wochen sein. Der Impfausweis ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Tiere abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Katzen und Kater werden nur kastriert aufgenommen. Sie müssen bei Abgabe mindestens 2 Wochen vorher kastriert worden sein.
Die Katzen müssen vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt sein. Es dürfen keine frei verkäuflichen Mittel dafür genommen werden. Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 2 Monate nicht überschreiten. Unverträgliche oder aggressive, sowie unkastrierte oder unsaubere Katzen können wir nicht aufnehmen.
Kleintiere
Die Kaninchen sollten gegen die Myxomatose und RHD geimpft sein. Der Impfausweis ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Tiere abzugeben und wird in der Pension hinterlegt. Die Kleintiere sollen parasitenfrei sein.