AGBs
1. Vertragsabschluss
Die Katzen- und Kleintierpension Piets bietet den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an. Die Buchung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der/ Die Auftraggeber/in versichert, dass die in die Pension gebrachte Katze/n oder Kleintier/e in seinem Eigentum steht, bzw. er/ sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchung durch den Pensionsbetreiber zustande. Bei Vertragsabschluss gilt die aktuell geltende Preisliste.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. Ferner ist der Halter des Tieres/ der Tiere verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres/seiner Tiere dessen Impfstatus bei der Katzen- und Kleintierpension Piets für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen. Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstehenden Schäden und Folgeschäden – auch gegenüber Dritter – können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden und der Pensionsbetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
3. Voraussetzungen
Zum Schutz unserer Katzen nehmen wir nur regelmäßig geimpfte Katzen in unserer Pension auf.
Bei Stubenkatzen muss die Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen vorhanden sein. Bei Freigänger muss Katzenseuche/schnupfen und Tollwut vorhanden sein. Außer Tollwut dürfen die Impfungen nicht länger als 24 Monate zurück liegen. Bei erstmalig geimpften Katzen darf die Impfung nicht jünger als 4 Wochen sein
Der Impfausweis ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Tiere abzugeben und wird in der Katzen- und Kleintierpension Piets hinterlegt.
Katzen und Kater werden nur kastriert aufgenommen. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert und Kater sind bei Abgabe mindestens eine Woche vorher kastriert worden.
Die Katzen müssen vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt sein. Es dürfen keine frei verkäuflichen Mittel dafür genommen werden. Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 2 Monate nicht überschreiten. Der Nachweis erfolgt per Kaufrechnung Medikament und Tierarztrechnung.
Unverträgliche oder aggressive, sowie unkastrierte oder unsaubere Katzen können nicht aufgenommen werden.
Kaninchen und Meerschweinchen müssen von Parasiten frei sein. Die Kaninchen müssen gegen Myxomatose und RHD geimpft sein.
4. Unterbringung und Verpflegung
Die Pensionshaltung basiert bei den Katzen auf Gruppenhaltung oder auch Einzelhaltung.
Es ist dem Pensionsbetreiber vorbehalten, in welche Räumlichkeiten das Tier untergebracht wird. Der Pensionsbetreiber achtet auf die Verträglichkeit der Tiere untereinander und setzt so die Gruppen zusammen.
Die Fütterung der Katzen erfolgt zweimal täglich mit Nassfutter und Trockenfutter. Die Fütterung der Kleintiere erfolgt zweimal täglich. Sollten Sie eigenes Futter mitbringen, verändert dies den Preis nicht.
5. Haftungsausschluss
Die Tiere haben bei Abgabe keine bekannten ansteckenden Krankheiten oder Parasiten. Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein Ablehnungsgrund.
Sollte das Tier während des Aufenthaltes erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte eine Behandlung/Vorstellung beim Tierarzt notwendig sein, wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert, um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird das Tier dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/ oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen.
Die Katzenzimmer werden täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gereinigt. Auch die Käfige der Kleintiere werden regelmäßig gereinigt. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte ihre Katze/n oder Kleintier/e während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadensersatz für Folgeanwendungen z.B. Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen.
Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Ablagen usw. sich verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Schadensersatzansprüche gegen die Katzen- und Kleintierpension Piets sind ausgeschlossen bei Entweichen einer Katze oder mehrerer Katzen, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o.ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Pension zuzurechnen sind. Die Pension haftet nicht für Schäden, die die Tiere Dritten gegenüber verursachen.
Sollte das Tier/die Tiere während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens des Tieres nicht geleistet werden. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinien zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
6. Stornierung/ Aufenthaltsabbruch
Alle Unterbringungsmöglichkeiten, die gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 3 Wochen vorher vom Tierhalter telefonisch oder schriftlich per E-Mail storniert werden, damit diese ohne Stornogebühren bleiben. Wird der Zeitraum von 3 Wochen unterschritten fallen 30%, und wird der Zeitraum von 2 Wochen unterschritten fallen 40% an Stornokosten von der Gesamtsumme an. Bis 1 Woche vor Abgabedatum stellen wir Ihnen 50% des gesamten reservierten Aufenthalts in Rechnung.
Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Katzen- und Kleintierpension Piets aufgrund von Urlaubsabbruch oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift, der nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch nicht teilweise.
7. Aufenthaltsverlängerung
Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer seines Tieres/ seiner Tiere nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Kleintierpension unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung telefonisch oder schriftlich per Mail mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreises zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres/ seiner Tiere zu bezahlen. Die Katzen- und Kleintierpension Piets kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.
8. Nichtabholung von Pensionstieren
Sollte ein Kunde sein Tier/ seine Tiere mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzen- und Kleintierpension Piets Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50% des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab dem 14. Tag + 100% des Pensionspreises. Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an dieses Tier auf die Katzen- und Kleintierpension Piets.
Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Katzen- und Kleintierpension Pension Piets über. Der Eigentümer des
Tieres/ der Tiere erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzen- und Kleintierpension Piets entstehenden Kosten für die Weitervermittlung des Tieres, der Tiere oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen.
Stand: 01.12.2021